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   OLG Hamm, 13.01.2011 - I-2 U 143/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4997
OLG Hamm, 13.01.2011 - I-2 U 143/10 (https://dejure.org/2011,4997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2011 - I-2 U 143/10 (https://dejure.org/2011,4997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I-2 U 143/10 (https://dejure.org/2011,4997)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • autokaufrecht.info

    Stellen von AGB bei Verwendung eines aus dem Internet stammenden Kaufvertragsformulars

  • damm-legal.de

    Bei Vertragsbedingungen in aus dem Internet heruntergeladenen Formularen handelt es sich um AGB

  • openjur.de

    Zum Sellen von AGB durch Verwendung von aus dem Internet heruntergeladener Kaufvertragsformulare

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 305 Abs. 1 BGB
    Zum Sellen von AGB durch Verwendung von aus dem Internet heruntergeladener Kaufvertragsformulare

  • Telemedicus

    Vertragsformulare aus dem Internet

  • Telemedicus

    Vertragsformulare aus dem Internet

  • webshoprecht.de

    Zum Gewährleistungsausschluss in aus dem Internet heruntergeladenen Formularverträgen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses für einen gebrauchten Pkw

  • kanzlei.biz

    Wer stellt eine AGB?

  • RA Kotz

    Gewährleistungsausschluss bei Fahrzeugkauf unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 309 Nr. 7
    Wirksamkeit eines formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses für einen gebrauchten Pkw

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - AGB Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vorformulierter Gewährleistungsausschluss in Online-Formular kann rechtswidrig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit vorformulierter AGB-Klauseln in Online-Formular

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    AGB-Recht: Kaufverträge aus dem Internet sind allgemeine Geschäftsbedingungen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistung ist nicht auszuschließen - Vertragspartner hat Recht der vertraglichen Mitgestaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 2 U 143/10
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf BGH NJW 2010, 1131f. Nach der Entscheidung fehlt es nur dann an einem Stellen der Bedingungen, wenn der Gegner in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.
  • LG Oldenburg, 01.02.2012 - 6 O 2527/11

    Formularkaufverträge aus dem Internet für den Gebrauchtwagenkauf

    Dies hat auch in den Fällen OLG Oldenburg - 6 U 14/11 (vormaliges Formular von ... und OLG Hamm - 2 U 143/10 (Formular ... dazu geführt, dass dort der Gewährleistungsausschluss insgesamt für unwirksam erachtet wurde, obwohl es ebenfalls nicht um entstandene Körperschäden ging und sich auch dort die Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses nur unter dem Gesichtspunkt von § 309 Nr. 7 BGB ergab.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 18 U 222/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi Q3 TDI mit einem Motor der

    Da im Pkw Audi Q3 2, 0 TDI der gleiche Motor wie in VW-Fahrzeugen verbaut ist, der Motor für die Gesamtlaufleistung wesentlich ist und im Übrigen signifikante Qualitätsunterschiede zwischen Fahrzeugen von VW und Audi nicht bestehen, schätzt der Senat sie für diesen Fahrzeugtyp ebenfalls auf 250.000 km (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2003 - 3 U 45/02 -, juris Rn. 35; OLG Hamm, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 U 143/10 juris Rn. 19; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 3574, wonach die Rechtsprechung die Gesamtlaufleistung von Audi-Fahrzeugen ebenfalls im Durchschnitt mit ca. 250.000 km ansetzt).
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